Stromkosten für Bautrockner
Bautrockner fressen massiv Strom – oft 20 bis 50 Euro pro Tag! Erfahren Sie hier, wie Sie die Stromkosten vom Vermieter zurückfordern und warum Sie eine Bestätigung für das Finanzamt brauchen.
Fallbeispiel aus unserer Datenbank:
"Seit 3 Wochen laufen hier die Bautrockner Tag und Nacht. Die Stromrechnung wird explodieren. Der Vermieter stellt sich bisher beim Thema Vorschuss quer."
Lead Analyst Directive
"Experten-Tipp: Fotografieren Sie Zählerstände vor und nach der Trocknung - ohne Beweis bleiben Sie auf den Stromkosten sitzen."
Nach einem Wasserschaden kommen die Trocknungsgeräte. Was viele Mieter unterschätzen: Ein herkömmlicher Bautrockner verbraucht zwischen 0,5 und 1,2 Kilowatt pro Stunde. Laufen drei Geräte rund um die Uhr zwei Wochen lang, summiert sich dies schnell auf hunderte Euro an zusätzlichen Stromkosten.
Die gute Nachricht: Zahlen Sie keinen Cent dieser Kosten aus eigener Tasche.
Gesetzliche Grundlage: § 555a BGB
Gemäß § 555a BGB hat der Vermieter Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Der Mieter muss diese zwar dulden, aber der Vermieter hat dem Mieter die dadurch entstehenden Aufwendungen zu erstatten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass zu diesen Aufwendungen alle Kosten gehören, die dem Mieter durch die Maßnahme entstehen – also auch der zusätzliche Stromverbrauch der Geräte.
Wie wird abgerechnet?
Es gibt zwei Wege der Erstattung:
- Auszahlung durch den Vermieter: Sie stellen dem Vermieter die Kosten in Rechnung. Er zahlt Ihnen den Betrag aus und holt ihn sich meist von seiner Gebäudeversicherung zurück.
- Direktabrechnung mit der Versicherung: In vielen Fällen tritt der Vermieter seinen Anspruch an Sie ab, und die Versicherung überweist das Geld direkt auf Ihr Konto, sobald Sie die Zählerprotokolle der Trocknungsfirma einreichen.
Häufiger Streitpunkt: Der Strompreis
Der Vermieter muss nicht irgendeinen Pauschalwert zahlen, sondern Ihren tatsächlichen Arbeitspreis pro Kilowattstunde (inkl. Steuern und Abgaben). Legen Sie daher immer Ihre letzte Stromrechnung als Nachweis für den kWh-Preis bei.
Zusammenfassung
| Fall-Analyse: Stromkosten für Bautrockner | |
|---|---|
| Dringlichkeit | Mittel (Finanzielle Absicherung der Folgekosten) |
| Tendenz: Haftung | Vermieter (Trägt alle Kosten der Mangelbeseitigung) |
| Minderungs-Tendenz (ca.) | Nein (Die Stromkostenerstattung ist ein separater Schadensersatzanspruch) |
Rechtliches Akut-Protokoll
Ihre Schritt-für-Schritt Anleitung
Empfohlene Vorgehensweise zur Sicherung Ihrer Ansprüche:
1
Dokumentieren Sie alle Schäden lückenlos durch Fotos und Zeugenaussagen.
Dokumentieren Sie alle Schäden lückenlos durch Fotos und Zeugenaussagen.
Warum ist das wichtig?
Trockner fressen massiv Strom (oft hunderte Euro). Wenn Ihr Anbieter am Jahresende eine dicke Nachzahlung fordert, müssen Sie exakt beweisen, welcher Teil auf die Trocknung entfällt. Ohne Protokoll bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Was genau ist zu tun?
* Fotografieren Sie den Zählerstand jedes Trockners bei Aufstellung UND beim Abbau.
* Fotografieren Sie zeitgleich Ihren eigenen Hauptstromzähler.
* Lassen Sie den Techniker im Abnahmeprotokoll die Leistungsaufnahme (W) und Laufzeit (h) bestätigen.
2
Forderung der Strom-Erstattung
Forderung der Strom-Erstattung
Warum ist das wichtig?
Der Vermieter muss alle Kosten der Mängelbeseitigung tragen (§ 555a BGB). Er muss Ihnen den Strom zum tatsächlichen Preis (laut Ihrer letzten Rechnung) erstatten.
Was genau ist zu tun?
Erstellen Sie eine einfache Rechnung: (Endstand - Anfangsstand) x Ihr Strompreis pro kWh.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit freundlichen Grüßen,
3
Meldung an den Stromanbieter
Meldung an den Stromanbieter
Warum ist das wichtig?
Der plötzliche Mehrverbrauch stuft Sie automatisch in einen höheren monatlichen Abschlag ein. Das kostet Sie jeden Monat bares Geld, das Sie mühsam zurückfordern müssen.
Was genau ist zu tun?
Informieren Sie Ihren Stromanbieter schriftlich über den Wasserschaden und senden Sie das Trocknungs-Protokoll als Beweis ein, um die Abschlags-Erhöhung zu verhindern.
Relevante Urteile für Ihren Fall
Vermieter muss Stromkosten für Trocknungsgeräte erstatten (§ 555a BGB).
Stromkosten sind sofort nach Abschluss der Trocknung zur Erstattung fällig.
Local Node: Berlin
"Berliner Gerichte (insbes. AG Schöneberg) setzen bei Lärmbelastung durch Sanierungsgeräte extrem mieterfreundliche Maßstäbe an."
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist, wenn die Geräte keinen Zähler haben?
Dann muss geschätzt werden. Nehmen Sie die Leistungsaufnahme laut Typenschild (z.B. 800 Watt) und multiplizieren Sie diese mit den Betriebsstunden (z.B. 14 Tage x 24h).
Kann ich die Stromkosten von der Miete abziehen?
Ja, das ist möglich (Aufrechnung), muss aber vorher schriftlich mit einer Frist von einem Monat angekündigt werden (§ 556b BGB). Einfach weniger überweisen ist riskant.
Zahlt die Versicherung auch bei Eigenverschulden?
Die Gebäudeversicherung zahlt die Trocknungskosten (inkl. Strom) in der Regel immer, sofern keine vorsätzliche Brandstiftung oder ähnliches vorliegt. Ihr Verschulden spielt für die Baukosten meist keine Rolle.
Muss ich den Stromverbrauch beim Finanzamt angeben?
Nein, die Erstattung ist kein Einkommen, sondern ein Auslagenersatz. Sie ist steuerneutral.
Darf der Vermieter eine Pauschale (z.B. 50€) anbieten?
Er darf es anbieten, aber Sie sollten als Mieter es nicht annehmen. Bestehen Sie auf einer spitz gerechneten Abrechnung, da Pauschalen meist zum Nachteil des Mieters sind.
Wer haftet, wenn die Sicherung wegen der Geräte rausfliegt?
Der Vermieter muss sicherstellen, dass die Elektrik der Wohnung die Last der Trockner aushält. Fliegt ständig die Sicherung, liegt ein weiterer Mangel vor.
Quellen-Übersicht
Rechtsgrundlagen
Datenbank-Abgleich
Analysierte Urteile zum Schlagwort "Stromkosten"
Leitentscheidung
Hinweis: Diese Verifizierung basiert auf dem regelmäßigen Abgleich unserer Datenbank mit der aktuellen Rechtsprechung deutscher Amts- und Landesgerichte.
Zusammenfassung & Checkliste
Nutzen Sie diese Informationen als Vorbereitung für das Gespräch mit Ihrem Vermieter oder Anwalt. Validierung lokaler Sanierungsexperten für den Raum Ihrer Region läuft.
Aktuell keine aktive Fall-Prüfung verfügbar. Stand: 2026
Marco Koch
Redaktionsleiter & Daten-Analyst
"Marco Koch kuratiert die datengestützte Aufbereitung von BGH-Leitentscheidungen und Mietrechts-Fachwissen für mietrecht-wasserschaden.de."
Erfahren Sie mehr über unsere Methodik →